AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für "Allcur"

§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich.

(1) Vertragspartner ist Allcur, Inhaber: Oliver Zei, Happenbacher Str. 68/1, 74199 Untergruppenbach, Telefon: +49 162 350 72 32, E-Mail: mail@allcur.de (nachfolgend „Leistungserbringer“).

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über alltagsunterstützende, betreuende sowie haushaltsnahe Dienstleistungen, die zwischen dem Leistungserbringer und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Leistungsnehmer“) geschlossen werden.

(3) Individuelle Vereinbarungen, die im jeweiligen Dienstleistungsvertrag getroffen werden, gehen den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

 

§ 2 Leistungsangebot und Leistungsumfang.

(1) Der Leistungserbringer erbringt unterstützende Dienstleistungen zur Bewältigung des Alltags sowie zur Unterstützung im häuslichen Umfeld. Art, Umfang und Inhalt der jeweiligen Leistungen bestimmen sich ausschließlich nach dem individuell abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag, der vereinbarten Kostenaufstellung sowie den von beiden Parteien bestätigten Leistungsnachweisen.

(2) Zu den möglichen Leistungen gehören insbesondere Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben, hauswirtschaftliche Unterstützung, Begleitung zu Terminen oder bei Aktivitäten des täglichen Lebens, Betreuung sowie weitere individuell vereinbarte Unterstützungsleistungen.

(3) Nicht Bestandteil des Leistungsangebots sind medizinische Behandlungspflege, ärztliche Tätigkeiten, therapeutische Maßnahmen, Notfallversorgung oder sonstige Leistungen, die eine besondere gesetzliche, behördliche oder berufsrechtliche Zulassung voraussetzen.

 

§ 3 Vertragsschluss und Erstgespräch.

Die auf der Website, in Informationsmaterialien, Flyern oder sonstigen Werbemedien dargestellten Leistungen dienen ausschließlich der Information und stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Vor Beginn der Leistungserbringung findet in der Regel ein persönliches Erstgespräch mit dem Leistungsnehmer statt. Im Rahmen dieses Gesprächs werden der individuelle Unterstützungsbedarf, die gewünschten Leistungen sowie deren Umfang und zeitliche Gestaltung gemeinsam abgestimmt.

Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, sobald die Vertragsunterlagen von beiden Vertragsparteien unterzeichnet oder auf andere Weise ausdrücklich und verbindlich bestätigt wurden.

 

§ 4 Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten des Leistungsnehmers.

Der Leistungsnehmer verpflichtet sich, dem Leistungserbringer alle wesentlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, die für eine sichere, ordnungsgemäße und bedarfsgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere Angaben zum Unterstützungsbedarf, zur Mobilität, zu bestehenden Einschränkungen, besonderen Gefahren oder Risiken sowie gegebenenfalls Angaben zu Betreuungspersonen und Notfallkontakten.

Der Leistungsnehmer gewährleistet, dass die vereinbarten Leistungen am Einsatzort unter angemessenen und sicheren Bedingungen erbracht werden können. Hierzu gehört insbesondere die Sicherstellung eines gefahrlosen Zugangs zur Wohnung, die Bereitstellung notwendiger Hilfsmittel oder Haushaltsmittel, soweit diese Bestandteil der vereinbarten Leistung sind, sowie die rechtzeitige Mitteilung besonderer Umstände oder möglicher Gefahrenquellen.

Der Leistungsnehmer verpflichtet sich, Änderungen wesentlicher Umstände, die Einfluss auf die Leistungserbringung haben können, unverzüglich mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere Änderungen des Gesundheitszustands, des Unterstützungsbedarfs, der Kontaktpersonen, der Notfallinformationen oder der Zugangsmöglichkeiten zum Leistungsort.

 

§ 5 Leistungserbringung, Termine und Leistungsnachweise.

Die vereinbarten Leistungen werden entsprechend der individuellen Absprache am vereinbarten Einsatzort beim Leistungsnehmer erbracht. Umfang, Zeitpunkt und Häufigkeit der Einsätze richten sich nach dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag sowie den betrieblichen und organisatorischen Möglichkeiten des Leistungserbringers.

Die Durchführung der Leistungen werden dokumentiert. Die Leistungsnachweise sind vom Leistungsnehmer oder einer hierzu bevollmächtigten bzw. berechtigten Person zu bestätigen. Die Dokumentation dient der ordnungsgemäßen Nachweisführung, insbesondere gegenüber Kostenträgern, Abrechnungsstellen sowie als Grundlage für die Rechnungsstellung.

Die Leistungsdokumentation erfolgt derzeit in Papierform. Der Leistungserbringer behält sich vor, die Dokumentation zukünftig auf eine digitale Form umzustellen, sofern die hierfür erforderlichen technischen, organisatorischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen gewährleistet sind.

Die interne Leistungsdokumentation verbleibt beim Leistungserbringer. Gesetzliche Ansprüche des Leistungsnehmers auf Auskunft, Einsichtnahme sowie die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.

 

§ 6 Vergütung, Kostenaufstellung und Wegepauschale.

Die Vergütung für die erbrachten Leistungen richtet sich nach der jeweils gültigen und individuell vereinbarten Kostenaufstellung, die Bestandteil dieses Vertrags ist und als "Anlage 1" beigefügt wird. Die Vergütung kann sich aus einzelnen Leistungspreisen sowie gegebenenfalls einer vereinbarten Wegepauschale zusammensetzen.

Die vereinbarte Kostenaufstellung bildet die Grundlage für die Abrechnung der erbrachten Leistungen. Änderungen der Preise, insbesondere aufgrund von Kostensteigerungen oder regelmäßigen Anpassungen, werden dem Leistungsnehmer rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt.

Für bereits verbindlich vereinbarte Leistungen gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Beauftragung vereinbarten Vergütungssätze, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Anlage 1: Preisliste, Leistungen & Einsatzzeiten

 

§ 7 Zahlungen, offene Rechnungen 

(1) Der offene Betrag erfolgt vom Kunden in Bar oder kann auf das Ihnen bekannte Konto überwiesen werden.

(2) Nach erhalt der Rechnung, haben Sie 7 Tage Zeit, den Rechnungsbetrag zu Überweisen.

(3) Sollte es einen Zahlungsverzug geben, so entstehen Mahngebühren, und sind vom Leistungsnehmer zu tragen. Es kann im Verzugsfall ein externes Unternehmen ( z.B. ein Inkassounternehmen) mit der weiteren Bearbeitung beauftragt werden.

 

§ 8 Terminabsagen und Ausfallvergütung.

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist der Leistungserbringer, so früh wie möglich zu informieren.

(2) Der vereinbarte Termin, kann mit einer Frist von 48 Stunden vorher, Telefonisch abgesagt werden (fristgerechte Absage). Bei fristgerechten Absage erfolgt keine Vergütungsabrechnung.

(3) Bei nicht fristgerechter Absage, kann der vereinbarte Einsatz anteilig oder vollständig in Rechnung gestellt werden, es sei den, es liegt ein wichtiger Grund vor (z.B. plötzliche Erkrankung).

(4) Der Leistungserbringer ist berechtigt, Einsätze aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) abzusagen. In diesem Fall, wird soweit möglich, ein Ersatztermin angeboten.

(5) Wird ein Einsatz vom Leistungsnehmer vorzeitig beendet, wird die vereinbarte Einsatzzeit berechnet. Wird ein Einsatz vom Leistungserbringer beendet, wird nur die tatsächlich geleistete Zeit berechnet.

 

§ 9 Laufzeit und Kündigung.

(1) Sofern im individuellen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, bestehen keine Mindestlaufzeiten und keine Mindestbuchungen.

(2) Der Dienstleistungsvertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen in Textform gekündigt werden. Textform bedeutet insbesondere Brief oder E-Mail.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn eine Vertragsgemäße Leistungserbringung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar wird, wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt werden oder Zahlungen trotz Mahnung ausbleiben.

 

§ 10 Zugang zur Wohnung und Schlüssel.

(1) Ein Zugang zur Wohnung oder zu sonstigen Räumen des Leistungsnehmers erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung. Werden Schlüssel übergeben, ist die Übergabe gesondert zu dokumentieren.

(2) Der Leistungserbringer behandelt überlassene Schlüssel sorgfältig und vertraulich. Der Leistungsnehmer informiert die Leistungserbringerin unverzüglich über Änderungen von Schlössern, Zugangscodes oder sonstigen Zugangsvoraussetzungen.

(3) Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Schlüsselverwahrung.

 

§ 11 Informationen und Verhalten in Notfällen.

(1) Der Leistungsnehmer teilt der Leistungserbringer relevante Notfallkontakte und besondere Hinweise mit, soweit dies für die sichere Leistungserbringung erforderlich ist.

(2) Die Leistungserbringer erbringt keinen ärztlichen Notdienst und keine medizinische Notfallversorgung. Bei akuten medizinischen Notfällen sind die zuständigen Rettungsdienste, ärztliche Notdienste oder sonstigen Notfallstellen zu kontaktieren.

(3) Sofern im Rahmen der Leistungserbringung eine akute Gefahrensituation erkennbar wird, darf die Leistungserbringer die notwendigen Notfallkontakte, Rettungsdienste oder zuständigen Stellen informieren, soweit dies erforderlich ist.

 

§ 12 Datenschutz und Schweigepflicht

(1) Der Leistungserbringer behandelt personenbezogene Daten, Pflegeinformationen, Gesundheitsinformationen und private Lebensumstände des Leistungsnehmers vertraulich.

(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn sie zur Vertragsdurchführung, Abrechnung, Dokumentation, Erfüllung gesetzlicher Pflichten, Wahrung berechtigter Interessen oder aufgrund einer Einwilligung erforderlich und zulässig ist.

(3) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und den gesonderten Datenschutzhinweisen, die dem Leistungsnehmer zur Verfügung gestellt werden.

 

§ 13 Verbraucherwiderruf bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

(1) Soweit der Leistungsnehmer Verbraucher ist und der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wird, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Die gesonderte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind Bestandteil der Vertragsunterlagen und müssen dem Leistungsnehmer vor oder bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden.

(2) Verlangt der Leistungsnehmer ausdrücklich, dass die Leistungserbringung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, kann im Fall eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen geschuldet sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

§ 14 Verhinderung, Krankheit und organisatorische Änderungen

(1) Kann der Leistungserbringer einen Termin aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Krankheit, höherer Gewalt, unvorhersehbarer Verkehrs- oder Einsatzhindernisse nicht wahrnehmen, wird der Leistungsnehmer so früh wie möglich informiert.

(2) In einem solchen Fall wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Leistungsperson besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

 

§ 15 Haftung

(1) Der Leistungserbringer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Leistungserbringer auf den vorhersehbaren, Vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Leistungsnehmer regelmäßig vertrauen darf.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Gesetzliche Ansprüche des Leistungsnehmers bleiben unberührt.

 

§ 16 Sonstige Vereinbarung

(1) Der Leistungsnehmer, stellt den Mitarbeiter der Firma "Allcur" für die Durchführung der vereinbarten Leistungen alle erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung. Hierzu gehören insbesonders Einmalhandschuhe, ein funktionsfähiger Staubsauger, ein Wischmop, sowie alle weiteren Reinigungs- oder Arbeitsmittel, die zur Ausführung der Leistung benötigt werden.

(2) Die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel, müssen sich in einem Ordnungsgemäßen, sicheren und hygienischen Zustand befinden, sowie ergonomisch geeignet sein, um ein Rückenschonendes und sicheres Arbeiten zu ermöglichen.

 

§ 17 Streitbeilegung

Der Leistungserbringer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, blebt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichem Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

 

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages müssen schriftlich erfolgen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

(3) Der Leistungsnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter bestätigt, den Vertrag gelesen zu haben und mit dessen Inhalt einverstanden zu sein.

(4) Der Abschluss dieses Vertrags begründet keinen Anspruch gegenüber der Pflegekasse. 

(5) Abrechnungsgrundlage sind ausschließlich die gemeinsam unterzeichneten Leistungsnachweise. 

 

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